Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Konstellation haben wir im Fehlzeitenverlauf einer Kollegin:
- im Krankengeldbezug befindlich, Ende Krankengeld (Aussteuerung) am 28.08.2025
- rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.05.2025 befristet bis 30.04.2028 (Rentenbescheid vom 16.09.2025)
- das Arbeitsverhältnis wird nicht aufgelöst
Wir werden eine Abmeldung mit Meldegrund 32 zum 30.04.2025 und eine Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel mit Meldegrund 12 zum 01.05.2025 erstellen.
Darüber hinaus ist eine Abmeldung wegen Unterbrechung > ein Monat abzugeben.
Aus unserer Sicht wird die Aussteuerung nicht mehr wirksam. Welcher Beschäftigungszeitraum ist zu bescheinigen?
Mit einem herzlichen Dank verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.