Expertenforum - DEÜV-Jahresmeldung ohne Entgelt?

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  • 01
    DEÜV-Jahresmeldung ohne Entgelt?

    Guten Tag,

    eine studentische Stundenkraft (BGr. 0100) hat ab Januar 2025 gearbeitet, Vertragsbeginn war aber am 01.12.2024 – zu diesem Datum wurde auch die DEÜV-Anmeldung erstellt.

    Ist für 2024 eine Jahresmeldung mit 0,00 Entgelt abzugeben oder ist die Anmeldung aus 12/2024 zu stornieren und eine neue Anmeldung ab 01.01.2025 zu erstellen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Freundliche Grüße


     

  • 02
    RE: DEÜV-Jahresmeldung ohne Entgelt?

    Guten Tag,
     
    die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung beginnt mit der Beschäftigung gegen Entgelt. Beschäftigte sind grundsätzlich ab dem Tag versicherungspflichtig, an dem die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt beginnt. Nicht zwingend entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer die Beschäftigung auch tatsächlich – z. B. wie in einem Arbeitsvertrag vereinbart – aufgenommen hat. Die Versicherungspflicht kann somit auch bestehen, wenn der Arbeitnehmer vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn erkrankt oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte.
     
    Aus Ihrem Sachverhalt ist zu entnehmen, dass die tatsächliche Arbeitsleistung erst im Januar 2025 aufgenommen wurde. Wir setzen voraus, dass für den Dezember noch kein Entgelt gezahlt wurde. Insofern ist die Anmeldung zu stornieren und zum tatsächlichen Beschäftigungsbeginn neu zu melden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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