Guten Tag,
eine studentische Stundenkraft (BGr. 0100) hat ab Januar 2025 gearbeitet, Vertragsbeginn war aber am 01.12.2024 – zu diesem Datum wurde auch die DEÜV-Anmeldung erstellt.
Ist für 2024 eine Jahresmeldung mit 0,00 Entgelt abzugeben oder ist die Anmeldung aus 12/2024 zu stornieren und eine neue Anmeldung ab 01.01.2025 zu erstellen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße