Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen viele Ärzte, die mehrere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse haben. Da zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung der Verdienst bei den anderen Arbeitgebern nicht bekannt ist, wird die Vergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze komplett verbeitragt. Zu Beginn des Folgejahres (meist im Monat März) erhalten wir von den Krankenkassen digitale Meldungen über den Verdienst bei den anderen Arbeitgebern. In der Sozialversicherung werden die Entgelte zusammen gerechnet, so dass die Mitarbeiter nun nachträgliche Erstattungen für zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge erhalten.
Da die Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr (mit den höheren SV-Beiträgen) bereits versendet wurde, stellt sich uns die Frage, ob diese Bescheinigungen korrigiert werden müssen oder wie mit den nachträglich erstattteten SV-Beiträgen umzugehen ist. Vielen Dank.