Sehr geehrte Damen und Herren,
welche der aufgeführten Lohnarten sind unter Ausgaben für Zukunftssicherung gemäß EstG §3 Abs. 62 zu sehen? Hier der Gesetzestext:
Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitgeber dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften odernach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist, und es sich nicht um Zuwendungen oder Beiträge des Arbeitgebers nach den Nummern 56, 63 und 63a handelt. 2Den Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung, dieauf Grund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, werden gleichgestellt Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers
a.für eine Lebensversicherung,
b) für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung,
c) für eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung seiner Berufsgruppe,
Gesamtbrutto
AG-Zuschuss KV
RV-AG-Anteil, laufendes Entgelt
AV-AG-Anteil, laufendes Entgelt
IU-AG-Anteil, laufendes Entgelt
Zusatzbeitrag AG-Zuschuss KV
AG-Zuschuss PV
SV-Umlage U1
SV-Umlage U2
RV-AG-Anteil,Einmalzahl.
AV-AG-Anteil,Einmalzahl.
IU-AG-Anteil,Einmalzahl.
KV-AG-Anteil,lfd.Entgelt
ZusBei AG lfd.Entgelt
PV-AG-Anteil,lfd.Entgelt
Vielen Dank.