Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Definition Ausgaben für Zukunftssicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    welche der aufgeführten Lohnarten sind unter Ausgaben für Zukunftssicherung gemäß EstG §3 Abs. 62 zu sehen? Hier der Gesetzestext:


    Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitgeber dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften odernach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist, und es sich nicht um Zuwendungen oder Beiträge des Arbeitgebers nach den Nummern 56, 63 und 63a handelt. 2Den Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung, dieauf Grund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, werden gleichgestellt Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers

    a.für eine Lebensversicherung,


    b) für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung,


    c) für eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung seiner Berufsgruppe,


    Gesamtbrutto

    AG-Zuschuss KV

    RV-AG-Anteil, laufendes Entgelt

    AV-AG-Anteil, laufendes Entgelt

    IU-AG-Anteil, laufendes Entgelt

    Zusatzbeitrag AG-Zuschuss KV

    AG-Zuschuss PV

    SV-Umlage U1

    SV-Umlage U2

    RV-AG-Anteil,Einmalzahl.

    AV-AG-Anteil,Einmalzahl.

    IU-AG-Anteil,Einmalzahl.

    KV-AG-Anteil,lfd.Entgelt

    ZusBei AG lfd.Entgelt

    PV-AG-Anteil,lfd.Entgelt


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Definition Ausgaben für Zukunftssicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für den Umfang der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Beträge hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung sehr detailliert in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR 3.62) dargestellt. Nach der von Ihnen aufgestellten Gliederung sind insbesondere steuerfrei die Arbeitgeberanteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (unabhängig davon, ob es sich um laufendes Entgelt oder Einmalzahlungen handelt). Zahlungen des Arbeitgebers nach Aufwendungsausgleichsgesetz (U1, U2) sind kein Arbeitsentgelt und deshalb nicht im Rahmen von § 3 Nr. 62 EStG relevant.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Definition Ausgaben für Zukunftssicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    vielen Dank.


    Könnten Sie noch darauf eingehen wie es sich mit den folgenden Gehaltsbestandteilen verhält?


    Insolvenzgeldumlage-AG-Anteil,lfd.Entgelt

    Zusatzbeitrag AG-Zuschuss Krankenversicherung

    AG-Zuschuss Pflegeversicherung


    Vielen Dank.

  • 04
    RE: Definition Ausgaben für Zukunftssicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei der Insolvenzgeldumlage handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzahlung. Sie stellt kein Arbeitsentgelt dar.


    Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (auch betreffend Zusatzbeiträge) sind gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG erfasst, wenn (und nur soweit) der Arbeitgeber zur entsprechenden Zahlung gesetzlich oder auf gesetzlicher Grundlage verpflichtet ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.