Liebes Experten-Team,
wir haben uns von unseren Mitarbeitern seit 01.07.2023 sämtliche Nachweise zu deren Kindern vorlegen lassen, um die Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung möglichst korrekt vornehmen zu können. Jetzt zum 01.07.2025 erfolgt dazu der elektronische Datenaustausch.
Wir sind gespannt, ob es ggf. zu Abweichungen bei der Anzahl der zu berücksichtigenden Kindern kommt. Sollte auf elektronischen Weg das der Fall sein, stellt sich hier für uns die Frage, wo unsere Mitarbeiter den jeweiligen Nachweis einreichen soll (bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim Finanzamt), damit das in der elektronischen Datenbank, die die Daten in unser System übermittelt auch stimmt.
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering