Expertenforum - Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV)

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 wurde durch uns als Arbeitgeber Nachweise in Form von Geburtsurkunden usw. (je nach Kindschaftsverhältnis) bei unseren Mitarbeiter*innen zur Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags angefordert.

    Ich habe verstanden, dass wir für Bestandsfälle – also alle Beschäftigten, die schon vor dem 01.07.2025 bei uns in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis stehen –zum 01.07.2025 einen Initialabruf vornehmen müssen, für den wir aber bis zum 31.12.2025 Zeit haben.

    Meine Frage: Wie verhält es sich mit Neueinstellungen ab dem 1.7.25? Müssen wir diese ab 1.7. sofort innerhalb von 7 Tagen zu dem neuen Verfahren anmelden? Oder haben wir - analog zu den Bestandsfällen - dafür auch Zeit bis zum 31.12.2025?


    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV)

    Guten Tag,
     
    der Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) erfordert ab 01.07.2025 neue Meldungen durch den Arbeitgeber.
     
    Mit der Einführung sind zusätzliche neue Meldungen zur Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber zu tätigen:
    Zusätzliche elektronische Anmeldung/Abmeldung über eine Schnittstelle (DSRV) bei der Deutschen Rentenversicherung an das BZSt beim Ein- oder Austritt von neuen Beschäftigten ab 01.07.2025 neben der Anmeldung/Abmeldung zur Sozialversicherung.
    Initialabruf für Bestandsfälle - also für alle Beschäftigten, die schon vor dem 1. Juli 2025 beim Arbeitgeber in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis stehen (bis 31. Dezember 2025).
     
    Wie von Ihnen bereits richtig dargestellt, sind die Bestandsfälle zum Start des Datenaustausch am 01.07.2025, bis spätestens bis 31.12.2025 als Initialmeldung abzurufen. Für neue Beschäftigungsverhältnisse nach dem 30.06.2025 ist bereits eine Anmeldung zum Verfahren zu übermitteln. Eine gesonderte Frist ist in den „gemeinsamen Grundsätzen zum Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV)“ nicht erwähnt, insofern sind die allgemeinen Meldefristen zur Anmeldung in der Sozialversicherung relevant. Der Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.