Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 wurde durch uns als Arbeitgeber Nachweise in Form von Geburtsurkunden usw. (je nach Kindschaftsverhältnis) bei unseren Mitarbeiter*innen zur Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrags angefordert.
Ich habe verstanden, dass wir für Bestandsfälle – also alle Beschäftigten, die schon vor dem 01.07.2025 bei uns in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis stehen –zum 01.07.2025 einen Initialabruf vornehmen müssen, für den wir aber bis zum 31.12.2025 Zeit haben.
Meine Frage: Wie verhält es sich mit Neueinstellungen ab dem 1.7.25? Müssen wir diese ab 1.7. sofort innerhalb von 7 Tagen zu dem neuen Verfahren anmelden? Oder haben wir - analog zu den Bestandsfällen - dafür auch Zeit bis zum 31.12.2025?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!