Liebes Experten-Team,
beim Abgleich der Kinderdaten mit unseren gespeicherten Daten haben wir zwei Unstimmigkeiten entdeckt, für die wir Unterstützung benötigen.
1. Bei einer Mitarbeiterin, die bei Eintritt kein Kind angegeben hat, wurde nun ein Kind bzw. Elterneigenschaft „ja“ gemeldet. Nach Rücksprache mit der Mitarbeiterin stellte sich nun heraus, dass sie ihr Kind im Jahr 2016 mit 3 Jahren zur Adoption freigeben hat. Sie hat somit die Elterneigenschaft zum Zeitpunkt der Adoption verloren. Müssen wir sie aber nun umstellen auf „kinderlos“ mit PV-Zuschlag oder bleibt sie trotz „Wegfall der Elterneigenschaft“ vom PV-Zuschlag befreit?
2. Wir haben mehrere Mitarbeiter, die durch die Heirat einen Kinderfreibetrag auf ihrer Steuerkarte haben, aber gemäß ihren eigenen Angaben keinen Kontakt mit diesen „Stiefkindern“ haben. Sie wohnen nicht mit ihnen im Haushalt. Jedoch wird uns in einigen Fällen eine vorhandene Elterneigenschaft gemeldet und in weiteren Fällen keine Elterneigenschaft, jedoch wird der PV-Zuschlag von unserem Abrechnungssystem (SAP HCM) durch den steuerlichen Kinderfreibetrag ausgehebelt.
Wie ist in diesen Fällen vorzugehen? Müssen wir mit einer Systemeinstellung den PV-Zuschlag für Kinderlose erzwingen?
Vielen Dank und viele Grüße
M. Sering