Guten Tag,
Wenn im Rahmen des neuen digitalen Nachweisverfahrens mehr Kinder an den Arbeitgeber zurückmeldet wurde, als dem Arbeitgeber bekannt war und es deswegen zu einer Verzinsung der unterbliebenen Beitragsabschläge von 07.203 bis 06.2025 kommt:
Inwiefern besteht ein rechtlicher Anspruch des Mitarbeiters auf diese Verzinsung?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber bis 06.2025 den Mitarbeiter mehrmals angewiesen hat, Nachweise vorzulegen, der Mitarbeiter aber dieser Anweisung nie nachgekommen ist? Besteht dann trotzdem ein Anspruch drauf?
Danke.