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  • 01
    DaBPV-Verfahren bei Rentner

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir wissen, dass das DaBPV-Verfahren für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer ein Pflichtverfahren ist. Wir rechnen neben Arbeitnehmern auch noch sehr viele Rentner/ Versorgungsbezieher ab. Im DaBPV Verfahren für Rentner hat sich herausgestellt, dass die Daten zu 90% falsch sind (Kinder vor Geburtsdatum 1993 steuerlich nicht erfasst). Frage: Ist das DaBPV-Verfahren für Rentner ebenfalls ein Pflichtverfahren? Wo kann man das nachlesen? Kann ich für Rentner das DaBPV Verfahren ausschließen und mit manuellen Nachweisen arbeiten? Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: DaBPV-Verfahren bei Rentner

    Guten Tag,
     
    § 55a SGB XI regelt das automatisierte Übermittlungsverfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Beitragssatzermittlung.
     
    Die verpflichtende Teilnahme ergibt sich für Arbeitgeber aus § 28a Abs. 13 SGB IV für alle in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigten.
     
    Bei Zahlung eines in der Pflegeversicherung beitragspflichtigen Versorgungsbezuges ist die Zahlstelle im Rahmen des § 202 Abs. 1a SGB V bezüglich des automatisierten Übermittlungsverfahren zur Abgabe einer Meldung verpflichtet.
     
    Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen. Insoweit sind auch für beschäftigte Rentner bzw. Versorgungsempfänger die entsprechenden Meldungen/Abfragen zu erstellen.
     
    Über das DaBPV- Verfahren hinaus, können auch anderweitige Nachweise genutzt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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