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  • 01
    DaBPV-Verfahren

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einige Fehlerfälle im Rahmen des DaBPV Verfahren. Es handelt sich um Mitarbeiter, die bereits mehrere Jahre im Unternehmen beschäftigt sind. Es wurde von uns ein Abo im Rahmen des DaBPV-Verfahren zum 01.07.2025 erstellt (im Abrechnungsprogramm nachgeprüft). Als Rückmeldung kam aber im DaBPV-Verfahren nur ein Datensatz zum Datum 01.09.2025 (im Abrechnungsprogramm geprüft). Wir haben Kontakt mit der Krankenkasse und mit dem Finanzamt aufgenommen, keine Stelle kann uns weiter helfen. Gibt es eine zentrale Stelle/Kontaktdaten, wo man solche Fehlerfälle prüfen/besprechen kann?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: DaBPV-Verfahren

    Hallo Karl,

    eine zentrale Stelle/Kontaktdaten, wo Fehlerfälle der von Ihnen beschriebenen Art geklärt werden können, gibt es nicht.
     
    Der Ihnen zurückgemeldete Datensatz entspricht nicht den Antwortmöglichkeiten des BZSt an die Arbeitgeber, die sich aus der Anlage 2 („Antwort bzw. proaktive Meldung des BZSt an die beitragsabführende Stelle oder Pflegekasse“) der gemeinsamen Grundsätze für das „Digitale Verfahren Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nach § 55a SGB XI und § 28a Absatz 13 Satz 8 SGB IV“ gültig seit 01.04.2025 ergeben.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, in diesen Fällen die Beitragsentrichtung in der sozialen Pflegeversicherung nach den Ihnen vorliegenden Unterlagen durchzuführen und die „unplausibele“ Rückmeldung des BZSt mit dem Hinweis, dass eine Klärung trotz Anfrage bei Krankenkasse und Finanzamt nicht möglich war, als Beleg den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Wir bedauern, dass wir Ihnen hierzu keine abschließende Lösung mitteilen können.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam     
     

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