Hallo,
in unseren Unternehmen wurde das vereinfachte Nachweisverfahren ab 01.07.2023 nicht angewendet. Ab 01.07.2025 verwenden wir das elektronische DaBPV. Deshalb wäre meine Frage, wie mit rückwirkenden Korrekturen , ob zu Lasten des Arbeitnehmers oder zu Gunsten des Arbeitnehmers zu verfahren ist? Gibt es hier eine andere Verfahrensordnung?
Danke
Christine Töfflinger