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  • 01
    DaBPV Rückmeldung 2 Kinder, MA bestätigt 0 Kinder zu haben

    Hallo zusammen,


    über das Verfahren haben wir die Rückmeldung erhalten, dass eine Mitarbeiterin 2 Kinder hat, die sogar ÄLTER sein sollen, als sie selbst (!?), rein biologisch also schon gar nicht möglich.

    Sie bestätigt auch 0 Kinder zu haben und auf Nachfrage beim Finanzamt wurde auch dort mitgeteilt, dass 0 Kinder hinterlegt sind.

    Was kann nun gemacht werden, um nicht wissentlich falsch abzurechnen. Manuell kann man ja nicht weniger abrechnen, als vom Verfahren zurückgemeldet wird.


    Viele Grüße

  • 02
    RE: DaBPV Rückmeldung 2 Kinder, MA bestätigt 0 Kinder zu haben

    Hallo S.W. Lohnabrechner,
     
    sofern – wie in Ihrem Fall - Informationen vorliegen, die von der Meldung des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) abweichen, sind die vorliegenden Nachweise zugrunde zu legen oder eine Aufklärung über die betreffende Person zu veranlassen.
     
    Die abweichenden Informationen des BZSt werden dann nicht Grundlage der Beitragsberechnung.
     
    Das bedeutet, dass in Ihrem Fall die betreffende Mitarbeiterin weiterhin als „Kinderlos“ zu beurteilen wäre.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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