Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Prüfung von Stiefkindern, da diese nicht über das DaBPV Verfahren gemeldet werden. In diesen Fällen müssen wir selbst die Berücksichtigung im Rahmen der Elterneigenschaft und Beitragsabschlag prüfen. Muss hier die Aufnahme in den Haushalt nur zum Zeitpunkt der Eheschließung/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorliegen oder ist für die Gewährung des Beitragsabschlages ab 2 Kindern immer maßgebend, dass das Stiefkind im Haushalt lebt? Falls ja, muss dies vom Arbeitgeber jährlich geprüft werden?
Muss bei der Prüfung eine Unterscheidung getroffen werden zwischen Elterneigenschaft (kein Beitragszuschlag) und Beitragsabschlag?
Mit freundlichen Grüßen
P. Müller