Hallo AOK Expertenforum,
ich habe eine Frage zu den Bestandsfällen, in denen über das DaBPV Verfahren keine Elterneigenschaft zurück gemeldet wird, da die Kinder schon längst über 25 Jahre alt sind.
Wir rechnen ca 30.000 Beschäftigte ab, wo in vielenFällen eine fehlende Elterneigenschaft zurück gemeldet wird, da die Kinder schon älter sind.
Muss in den Fällen tatsächlich eine Bestätigung der Elterneigenschaft nachgeholt werden oder besteht hier für den PV Zuschlag weiterhin Bestandsschutz?
Da diese Fälle nicht in der Sachbearbeiterliste gelistet werden, bekommen wir bei der Masse an Abrechnungsfällen die Fälle nicht gepackt und geprüft.
Trotz der Mitteilung der fehlenden Elterneigenschaft wird bei uns systemtechnisch kein PV Zuschlag gezogen, was ja korrekt ist, da entweder durch ELSTAM in früheren Jahren bereits Kinder übermittelt wurden oder auch durch den Beschäftigten Angaben gemacht wurden.
Ist in diesen Fällen eine Nachweispflicht bzgl. der Elterneigenschaft tatsächlich notwendig?
Oder bezieht sich dies nur auf die Anzahl der Kinder für den Beitrag der Pflegeversicherung?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Corinna Sandmann