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  • 01
    DaBPV-Meldungen - Pflegekind

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter hat ein Pflegekind (inzwischen über 25) und daher keine Meldung vom BzfSt erhalten. Wir haben jedoch einen Nachweis, dass der Mitarbeiter von 1994 bis mindesten 2004 Kindergeld für das Pflegekind erhalten hat. Können wir bei dem Mitarbeiter nun eine lebenslange Elterneigenschaft anerkennen?


    Viele Grüße

    Axel K.

  • 02
    RE: DaBPV-Meldungen - Pflegekind

    Guten Tag,
     
    als Eltern, die nach § 55 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XI vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen sind, gelten u.a. auch Pflegeeltern.

    Eine einmal begründete Eltern-/Pflegeelterneigenschaft nimmt Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose aus, sofern Sie ein Pflegekind in ihren Haushalt aufgenommen haben und mit diesem in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung stehen. Das Pflegeverhältnis muss also durchgängig für mehrere Jahre und nicht nur für eine Übergangszeit oder z. B. tageweise bestehen.
     
    Diese Voraussetzung ist in Ihrem Sachverhalt gegeben, so dass die lebenslange Elterneigenschaft für Ihren Mitarbeitenden besteht. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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