Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat ein Pflegekind (inzwischen über 25) und daher keine Meldung vom BzfSt erhalten. Wir haben jedoch einen Nachweis, dass der Mitarbeiter von 1994 bis mindesten 2004 Kindergeld für das Pflegekind erhalten hat. Können wir bei dem Mitarbeiter nun eine lebenslange Elterneigenschaft anerkennen?
Viele Grüße
Axel K.