Guten Tag,
ein Arbeitnehmer hat uns während dem vereinfachten Nachweisverfahren gemeldet, dass er 4 Kinder hat, davon 2 unter 25 Jahre. Mit diesen Daten haben wir ihn in der Pflegeversicherung bis 30.06.2025 abgerechnet.
Per DaPBV wurde uns ab 01.07.2025 ein weiteres Kind unter 25 Jahren gemeldet. Nach Prüfung mit dem Arbeitnehmer hat er tatsächlich ein weiteres Kind unter 25 Jahre, welches er auf dem Nachweis nicht angegeben hatte (Kind lebt im Ausland und der Arbeitnehmer hat keine Geburtsurkunde).
Müssen wir bis zum 30.06.2025 rückwirkend das 3. Kind unter 25 Jahre anrechnen und den PV-Beitrag korrigieren, obwohl der Arbeitnehmer per schriftlichen Nachweis dieses Kind bisher nicht gemeldet hat?
Vielen Dank.