Haben wir das richtig verstanden, dass wir für die Bestandsabfrage Zeit bis Dezember 2025 haben?
Welche Auswirkungen hat es, wenn wir die Bestandsabfrage nicht gleich, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt machen?
Und was passiert, wenn wir bei einem Neueintritt die Daten nicht innerhalb von sieben Tagen abgerufen haben, weil aufgrund von fehlenden wichtigen Unterlagen die Abrechnung nicht im Eintrittsmonat laufen konnte?
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung. Für das Team der Personalabteilung CV TBB, Elisabeth Kuhn