Guten Tag, wir haben eine Mitarbeiterin, die zwei liebliche Kinder sowie eine Pflegekind mit Behinderung hat. Allerdings lebt das Pflegekind inzwischen einer Einrichtung zur Betreuung. Die Mitarbeiterin hat allerdings weiterhin die Vormundschaft für das Pflegekind. Leider wird uns das Pflegekind über das elektronische Verfahren nicht zurück gemeldet. Kann das Pflegekind dennoch weiterhin bei Mitarbeiterin berücksichtigt werden? Muss die Übernahme der Pflegschaft nochmals bei der Pflegeversicherung durch die Mitarbeiterin angezeigt werden?