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  • 01
    DaBPV: Anmeldung – Fehlende Steuer-Identifikationsnummer

    In bestimmten Fällen liegt keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vor, wodurch eine Meldung im Rahmen des Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nicht erfolgen kann.

    Sollte die Steuer-ID aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr beschafft werden können – etwa weil die betreffende Person bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist – stellt sich die Frage, ob die entsprechenden Meldungen alternativ über SV-Net vorgenommen werden müssen.

    Falls dies zutrifft, ist zu klären, ob eine Differenzierung vorzunehmen ist, abhängig davon, ob Kinder für die Berechnung der Pflegeversicherung berücksichtigt wurden.

    Beispiel 1

    • Eintritt: 04.08.2025

    • Austritt: 25.08.2025

    • In der Abrechnung wurden keine Kinder berücksichtigt. Der Mitarbeiter ist kinderlos.

    Beispiel 2

    • Eintritt: 04.08.2025

    • Austritt: 25.08.2025

    • In der Abrechnung wurden zwei Kinder berücksichtigt. Entsprechende Nachweis liegen vor.

     

  • 02
    RE: DaBPV: Anmeldung – Fehlende Steuer-Identifikationsnummer

    Hallo JS,
     
    sofern dem Arbeitgeber keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vorliegt, wodurch eine Meldung im Rahmen des Datenaustauschverfahrens zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nicht erfolgen kann, besteht nach unserem Kenntnistand durch den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit, durch eine formlose schriftliche Anfrage an das Finanzamt die Steuer-ID des (ehemaligen) Mitarbeiters zu erfragen. Ob dies ggf. in Ihrem Fall möglich ist, sollte mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden.
     
    Eine alternative Abfrage über das SV-Meldeportal ist unseres Erachtens nicht möglich.
     
    Wurde dem Arbeitgeber die Elterneigenschaft und Kinderanzahl anhand geeigneter Nachweise  bestätigt, ist die Elterneigenschaft oder die Kinderanzahl für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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