In bestimmten Fällen liegt keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) vor, wodurch eine Meldung im Rahmen des Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) nicht erfolgen kann.
Sollte die Steuer-ID aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr beschafft werden können – etwa weil die betreffende Person bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist – stellt sich die Frage, ob die entsprechenden Meldungen alternativ über SV-Net vorgenommen werden müssen.
Falls dies zutrifft, ist zu klären, ob eine Differenzierung vorzunehmen ist, abhängig davon, ob Kinder für die Berechnung der Pflegeversicherung berücksichtigt wurden.
Beispiel 1
• Eintritt: 04.08.2025
• Austritt: 25.08.2025
• In der Abrechnung wurden keine Kinder berücksichtigt. Der Mitarbeiter ist kinderlos.
Beispiel 2
• Eintritt: 04.08.2025
• Austritt: 25.08.2025
• In der Abrechnung wurden zwei Kinder berücksichtigt. Entsprechende Nachweis liegen vor.