Liebes Expertenteam,
wir haben das vereinfachte Verfahren für die Übergangszeit angewendet. Nun sind für einige Mitarbeiter mehr Kinder zurückgemeldet worden, als angegeben wurden. Wo ist gesetzlich geregelt, dass zwingend eine Historienabfrage und eine Korrektur zu Gunsten des Arbeitnehmers erfolgen muss? Können Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Vielen Dank.
Tanja