Sehr geehrte Damen und Herren,
uns liegt eine Geburtsurkunde + 0,5 Kinderfreibetrag des Stiefkindes unseres Mitarbeiters vor.
Konkret seit der Heirat mit dem Ehepartner, welcher das Stiefkind mit in die Ehe gebracht hat. Eine Kopie der Heiratsurkunde liegt uns auch vor. Das Kind war bei der Heirat unter 18 Jahre alt.
Eine Bescheinigung darüber hinaus (z.B. Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts) liegt uns derzeit nicht vor. Wir haben seit der Hochzeit auf Grundlage des 0,5 Kinderfreibetrags sowie der Vorlage der Geburtsurkunde des Stiefkindes sowie der Heiratsurkunde keinen PV-Zuschlag in der Gehaltsabrechnung angewendet.
Zusatzinfo: Der Mitarbeiter hat zwischenzeitlich 3 leibliche Kinder bekommen - alle unter 25 Jahre.
Über das DaBPV wurde dieses Stiefkind nicht gemeldet. Unseres Erachtens müssten wir das Stiefkind weiterhin beim PV-Beitrag (Abschlag) berücksichtigen, da immer noch ein halber Kinderfreibetrag enthalten ist.
Ist das so korrekt oder müssen wir weitere Nachweise von unserem Mitarbeiter einholen? Falls ja welche?
Vielen Dank.