Rückwirkende Korrekturen - DaBPV
Hallo
wir haben in 2023 das vereinfachte Verfahren für den PV-Nachweis genutzt. Von einigen unserer Mitarbeiter wurde die Selbstauskunft jedoch nicht an uns übermittelt. Durch die Rückmeldung des BZSt (nach dem Bestandsabruf) wurden nun z.B. 2 Kinder zum 01.07.2025 gemeldet. Hier stellt sich für uns nun die Frage, ob wir rückwirkend Korrekturen ab 01.07.2023 vornehmen dürfen, wenn wir jetzt die Geburtsurkunden bei den Mitarbeitern anfordern?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.