Expertenforum - Bundeswehrsoldat in Ausbildung

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  • 01
    Bundeswehrsoldat in Ausbildung

    Wir bilden seit August 2024 einen Bundeswehrsoldaten aus, der bis 30.09.2024 noch Sold bezogen hat. Uns stellt sich nun die simple Frage, wie der Zeitraum bis 30.09.2024 sv-rechtlich zu bewerten ist. Laut seiner Aussage wäre unsere Beschäftigung bis zu dem Zeitpunkt kv- und pv-frei.

    Ist das nicht einfach nur eine Mehrfachbeschäftigung?

  • 02
    RE: Bundeswehrsoldat in Ausbildung

    Hallo KerstinF,
     
    Soldaten (auf Zeit) sind in der Kranken- und Pflegeversicherung bei Ausübung einer Tätigkeit außerhalb dieses Dienstes versicherungsfrei, solange diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dagegen besteht Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „0110“).
     
    Hierbei handelt es sich nicht um eine Mehrfachbeschäftigung Sinne der Sozialversicherung.
     
    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ändert sich ab dem Zeitpunkt, von dem an kein Anspruch auf Heilfürsorge mehr gegeben ist. Somit besteht dann neben der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht auch grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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