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  • 01
    BMF-Steuerrechner / Ansatz Höhe monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege- Pflichtversicherung

    Guten Tag,


    in welcher Höhe ist der monatliche Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege- Pflichtversicherung im Formular zur Berechnung der Lohnsteuerabgaben anzusetzen?

    Ist die die gesamte Beitragshöhe einzutragen lt. Bescheinigung oder nur die Hälfte, da die andere Hälfte der Arbeitgeber übernimmt?:


    www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2025/eingabeformbl2025.xhtml


    Bei Mitarbeiterinnen > 55 Jahre die unter der JAE verdienen spielt das einen Unterschied bzw. es kommen unterschiedliche Lohnsteuerbeträge raus.


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: BMF-Steuerrechner / Ansatz Höhe monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege- Pflichtversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nach dem Informationstext zum Steuerrechner sind "die dem Arbeitgeber mitgeteilten abziehbaren privaten Basiskranken- und pflege-Pflichtsversicherungsbeiträge einzutragen (Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens)". Eine Weiterberechnung der in der Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens mitgeteilten Beträge wird also nicht verlangt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: BMF-Steuerrechner / Ansatz Höhe monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege- Pflichtversicherung

    Guten Tag,


    ist die Höhe der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Beitragsbescheinigung gemäß § 257 SGB V und § 61 SGB XI oder die Höhe aus der Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG einzutragen?


    Vielen Dank.

  • 04
    RE: BMF-Steuerrechner / Ansatz Höhe monatlicher Beitrag zur privaten Basiskranken- und Pflege- Pflichtversicherung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    da wir die in der Programmierung des BMF-Steuerrechners hinterlegten Abläufe nicht kennen, haben wir dort angefragt und folgende Auskunft erhalten:


    "Für die Lohnsteuerberechnung ist die zukunftsgerichtete Bescheinigung des Versicherungsunternehmens mit der Bezeichnung „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“, „Für den Arbeitgeber“ etc. maßgeblich; nicht die Bescheinigung über die tatsächlich gezahlten Beiträge, die private Versicherte nach Ablauf des Kalenderjahres von der Versicherung erhalten. Zu den Einzelheiten siehe auch BMF-Schreiben „Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren“ vom 26.11.2013 unter Pkt. 6.1. (https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-30a/inhalt.html).


    Der in der entsprechenden Bescheinigung angegebene Betrag enthält den zu berücksichtigenden Beitrag für die private Basiskranken- und Pflegeversicherung und ist im Lohnsteuerrechner anzugeben. Wählt man die Option „mit Arbeitgeberzuschuss“ wird auch ein typisierter Arbeitgeberzuschuss berücksichtigt."


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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