im Jahr 2022 erlitt ich einen Arbeitsunfall mit anschließendem Überfall, der eine PTBS-Störung zur Folge hatte. Bis Sommer 2024 erhielt ich Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Anschließend nahm ich meine Arbeit wieder auf und beantragte eine Reha über die DRV, die im Februar 2025 für fünf Wochen begann. Ich gehe davon aus, dass ich arbeitsfähig entlassen werde, da ich dies auch bei Beginn der Reha war. Ein Schreiben meiner Krankenkasse erwähnte im Sommer eine Blockfrist, die im Mai 2022 endete. Nun befinde ich mich jedoch aufgrund der Diagnose erneut in Behandlung. Meine Frage lautet: Was würde geschehen, wenn ich nach der Reha beispielsweise aufgrund der Diagnose erneut von meinem Arzt krankgeschrieben werde? Ich bekäme dann weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Oder welche Leistungen erhalte ich, wenn ich nach sechsmonatiger Arbeitsaufnahme aufgrund der Diagnose erneut krank werde? Ich bin etwas verzweifelt. Dazu hab ich einen SB von 50.
Expertenforum - Blickfrist neu oder nicht ?

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Blickfrist neu oder nicht ?
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RE: Blickfrist neu oder nicht ?
Sehr geehrte Frau Borm,
da wir unsere Nachforschungen zu Ihrer Anfrage noch nicht abschließen konnten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hierzu noch keine Stellungnahme abgeben können. Sobald diese abgeschlossen sind, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: Blickfrist neu oder nicht ?
Sehr geehrte Frau Borm,
grundsätzlich wird für jede Krankheit eine Blockfrist gebildet. Das sind Drei-Jahres-Zeiträume, die ab dem erstmaligen Eintritt der jeweiligen Diagnose gebildet werden.
Endet eine Blockfrist, beginnt ab dem Folgetag ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum. Innerhalb einer Blockfrist besteht ein Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen. Wurde die Höchstbezugsdauer auf Krankengeld von 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist erschöpft, besteht ein neuer Anspruch erst nach Eintreten einer neuen Blockfrist.
Hierfür gibt es besondere Voraussetzungen, die nur in Abhängigkeit des bisherigen konkreten AU-Verlaufs bestimmt werden können. Um Ihre Anfrage also konkret beantworten zu können, fehlen uns diese Angaben.
Bitte haben Sie von daher Verständnis dafür, dass eine individuelle Bewertung des von Ihnen übermittelten Sachverhaltes nur unter Klärung der tatsächlichen Verhältnisse und daher nicht in diesem Forum möglich ist.
Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die zuständige Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
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