Expertenforum - bKV § 40 EStG

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  • 01
    bKV § 40 EStG

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    es soll eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge werden 1 x jährlich vom AG bezahlt und pauschal nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG versteuert.

    Fällt in diese Fall Sozialversicherung an?

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: bKV § 40 EStG

    Hallo Mitarbeiter in,

    eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber schließt diese Versicherung für seine Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ab.

    Soweit der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine solche Leistung zu erbringen, sind diese steuerfrei und damit nach den Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auch beitragsfrei.
    Beitragsfreiheit besteht auch dann, wenn die Zuwendungen als sonstige Bezüge nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal besteuert werden und nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV).

    Wird dagegen der Betrag für die betriebliche Krankenversicherung nach den Regelungen für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gewährt, unterliegt diese trotz der Pauschalversteuerung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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