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  • 01
    Bis wann arbeitslosenversicherungspflichtig?

    Hallo,

    eine Beschäftigte, geb. 2.6.1959, erhält ab 1.9.25 Regelaltersrente.

    Unser Abrechnungsprogramm hat schon ab August 2025 den Beitragsgruppenschlüssel 2 für die Arbeitslosenversicherung angezeigt. Ist das richtig, da die Beschäftigte im August das gesetzliche Alter (66 Jahre, 4 Monate) für die Regelaltersrente erreicht? Da der Beginn der Regelaltersrente der nächstfolgende Monat, also 1.9.25 ist, wäre da nicht auch zu diesem Zeitpunkt erst die 2 zu verwenden?

  • 02
    RE: Bis wann arbeitslosenversicherungspflichtig?

    Muss natürlich 66 Jahre und 2 Monate lauten, nicht 4 Monate.

  • 03
    RE: Bis wann arbeitslosenversicherungspflichtig?

    Hallo personalamt02,
     
    die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind bis zum Ablauf des Monats zu zahlen, in dem die betreffende Person die Grenze für die Regelaltersrente erreicht hat. Nach Erreichen der Grenze für die Regelaltersrente hat nur der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten.
     
    Unter Berücksichtigung der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr erreicht die Mitarbeiterin (geboren 02.06.1959) die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren + 2 Monaten.  Ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze (hier: 01.09.2025) tritt dann Versicherungsfreiheit für die Arbeitnehmerin in der Arbeitslosenversicherung ein.
     
    Demzufolge stimmen wir Ihnen zu, das ab dem 01.09.2025 der Beitragsgruppenschlüssel „2“ in der Arbeitslosenversicherung zu verwenden ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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