Hallo,
eine Beschäftigte, geb. 2.6.1959, erhält ab 1.9.25 Regelaltersrente.
Unser Abrechnungsprogramm hat schon ab August 2025 den Beitragsgruppenschlüssel 2 für die Arbeitslosenversicherung angezeigt. Ist das richtig, da die Beschäftigte im August das gesetzliche Alter (66 Jahre, 4 Monate) für die Regelaltersrente erreicht? Da der Beginn der Regelaltersrente der nächstfolgende Monat, also 1.9.25 ist, wäre da nicht auch zu diesem Zeitpunkt erst die 2 zu verwenden?