Expertenforum - Bildschirmarbeitsplatzbrille

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  • 01
    Bildschirmarbeitsplatzbrille

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    sofern eine Bildschirmarbeitsplatzbrille notwendig ist, einen maximalen Zuschuss in Höhe von 200 Euro. Uns stellt sich die Frage, ob wir als AG die kompletten Kosten übernehmen müssen oder ist eine maximal Begrenzung möglich?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Bildschirmarbeitsplatzbrille

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß Teil 4 Abs. 2 ArbMedVV ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung einer geeigneten „Bildschirmbrille“ gerichtet, wenn die medizinischen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Der Arbeitgeber hat also grundsätzlich die Brille zu überlassen.


    Sollte der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer gestatten, die Brille bei einem Optiker selbst zu beauftragen, muss er (also der Arbeitgeber) hierfür auch die kompletten Kosten tragen. Empfehlenswert ist, dass sich der Arbeitgeber zuvor mit dem Optiker abstimmt, welches Modell mit welchen Spezifikationen tatsächlich angeschafft werden soll. Auf diesem Wege lässt sich die Kostentragungspflicht für „Luxusanfertigungen“ vermeiden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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