Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter der zum 24.01.26 ausgesteuert wird und danach Arbeitslosengeld bezieht. Eine EU-Rente wird geprüft. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter fort bzw. ruht. Er wird abgemeldet mit Ende Krankengeld Arbeitslosengeld. Ändert sich ab dem 25.01.26 der Beitragsgruppenschlüssel?
Bei einem anderen Mitarbeiter endet der Krankengeldanspruch am 01.02.2026. Er bezieht ab 02.02.26 auch Arbeitslosengeld, beginnt jedoch gleichzeitig eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Diesen Mitarbeiter würde ich Abmelden mit Ende Krankgeld < 1 Monat. Muss in diesem Fall auch der BGS geändert werden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Personal_KW