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  • 01
    BGS nach Aussteuerung

    Guten Tag,


    wir haben einen Mitarbeiter der zum 24.01.26 ausgesteuert wird und danach Arbeitslosengeld bezieht. Eine EU-Rente wird geprüft. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter fort bzw. ruht. Er wird abgemeldet mit Ende Krankengeld Arbeitslosengeld. Ändert sich ab dem 25.01.26 der Beitragsgruppenschlüssel?

    Bei einem anderen Mitarbeiter endet der Krankengeldanspruch am 01.02.2026. Er bezieht ab 02.02.26 auch Arbeitslosengeld, beginnt jedoch gleichzeitig eine Wiedereingliederungsmaßnahme. Diesen Mitarbeiter würde ich Abmelden mit Ende Krankgeld < 1 Monat. Muss in diesem Fall auch der BGS geändert werden?


    Vielen Dank im Voraus!


    Mit freundlichen Grüßen

    Personal_KW

  • 02
    RE: BGS nach Aussteuerung

    Hallo Personal_KW,
     
    das sozialversicherungsrechtliche (nicht arbeitsrechtliche) Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers endet, wenn die Höchstbezugsdauer von Krankengeld (Aussteuerung) erreicht wird.
     
    In den Fällen, in denen nach dem Ende des Krankengeldanspruchs das Arbeitsverhältnis zwar weiterhin noch besteht, der Arbeitnehmer allerdings Arbeitslosengeld erhält, ist eine Abmeldung zum letzten Tag des Krankengeldbezugs mit dem Abgabegrund „30“ zu übermitteln.
     
    Ab dem Folgetag (hier: 25.01.2026 bzw. 02.02.2026) wird der Krankenversicherungsschutz aufgrund des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit sichergestellt.
     
    Somit stellt sich in beiden Fällen die Frage einer Änderung des Beitragsgruppenschlüssels (BGS) nicht. Inwiefern ggf. eine rückwirkende Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente Auswirkungen auf den BGS haben könnte, hängt vom Beginn der Rentenbewilligung ab.  
     
    Die Tatsache, dass in Ihrer zweiten Fallschilderung ab dem Begin des Bezugs von Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung eine stufenweise Wiedereingliederung (vermutlich über die Agentur für Arbeit) durchgeführt werden soll, hat nach unserer Auffassung keine Auswirkungen auf die zu erstellenden Meldungen inklusive des BGS. 
     
    Im Zweifelsfall sollte dies mit der zuständigen Krankenkasse abgestimmt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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