Guten Tag,
ein Mitarbeiter wurde laut Arbeitsvertrag bis zum 31.07.2025 (Eintritt 01.07.2025) befristet.
Aufgrund dieser Anstellung weniger als 10 Wochen habe ich den Mitarbeiter mit 3111 Personengruppenschlüssel 101 geschlüsselt.
Ist dies korrekt?
Nun wurde er doch über den 31.07.2025 mit einer zweiten Befristung weiterbeschäftigt.
Muss ich nun eine Korrektur des BGS in Juli vornehmen oder wird dieser erst ab August umgestellt?
Besten Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Stengel