Expertenforum - Bezug Vollrente und Beschäftigung

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  • 01
    Bezug Vollrente und Beschäftigung

    Hallo,

    wir haben folgenden Sachverhalt: Mitarbeiter (geb, 19.03.1959), freiwillig KV versichert, bezieht ab dem 01.06.2025 eine Vollrente aus der DRV und arbeitet in unverändertem Umfang bei uns weiter. Welche Auswirkungen hat dies auf die SV? Müssen wir den Mitarbeiter anschreiben bzgl. freiwilliger RV Beiträge?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: Bezug Vollrente und Beschäftigung

    Hallo Frau Pflug,
     
    für freiwillig versicherte Mitarbeiter, die ab Vollendung der Regelaltersgrenze eine Vollrente erhalten, ist der Personengruppenschlüssel „119“ und der Beitragsgruppenschlüssel „9321“ (Firmenzahlerverfahren) anzuwenden. Hierbei ist zu beachten, dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz zum Tragen kommt.
     
    Der Beschäftigte kann auf eigenen Antrag auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. Wird diese Erklärung Ihnen gegenüber wirksam abgegeben, ist der Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Bezugs der Vollrente versicherungspflichtig in der Rentenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „9121“, Personengruppenschlüssel „120“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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