Sehr geehrte Damen und Herren,
steht dem Bezug einer Altersteilrente (z.B. aufgrund besonders langjähriger Versicherung) vor Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zu einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell sozialversicherungsrechtlich etwas im Wege?
Besteht auch die Möglichkeit des Bezugs einer Vollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze parallel zur Altersteilzeitarbeit?
Vielen Dank.