Frage zu folgendem Sachverhalt. GGF verstirbt. Die Erbin (Ehefrau) erhält 6 Monate Lohnfortzahlung. Der GGF war privat krankenversichert und hat bisher Zuschuss zum KV Beitrag erhalten und war nicht RV-pflichtig.
Die Erbin bezieht Rente und ist privat krankenversichert. Wie ist die SV rechtliche Behandlung für die Lohnfortzahlung (Versorgungsbezug) ? Ist es komplett SV-frei ? Wenn nicht, hat die Erbin Anspruch auf einen KV Zuschuss ? Wie ist die Behandlung für die RV ?