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  • 01
    Bezüge eines verstorbenen GGF für weitere Monate abrechnen

    Frage zu folgendem Sachverhalt. GGF verstirbt. Die Erbin (Ehefrau) erhält 6 Monate Lohnfortzahlung. Der GGF war privat krankenversichert und hat bisher Zuschuss zum KV Beitrag erhalten und war nicht RV-pflichtig.

    Die Erbin bezieht Rente und ist privat krankenversichert. Wie ist die SV rechtliche Behandlung für die Lohnfortzahlung (Versorgungsbezug) ? Ist es komplett SV-frei ? Wenn nicht, hat die Erbin Anspruch auf einen KV Zuschuss ? Wie ist die Behandlung für die RV ?

     

  • 02
    RE: Bezüge eines verstorbenen GGF für weitere Monate abrechnen

    Guten Tag,
     
    mit dem Tod des Arbeitnehmers endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis.
     
    Zahlt der Arbeitgeber beim Tode eines Arbeitnehmers dem Ehegatten/Lebenspartner oder den Kindern des Verstorbenen als Sterbegeld das Gehalt für den Sterbemonat und ggf. für weitere Monate, so ist das Sterbegeld – ungeachtet der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung – kein Arbeitsentgelt, weil es nicht als Gegenleistung für geleistete Arbeit gezahlt wird. Zwischen Arbeitgeber und Angehörigen kommt somit kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zu Stande. Das „Sterbegehalt“ ist in diesem Rahmen sozialversicherungsfrei abzurechnen.
     
    Lohnsteuerrechtlich stellt das Sterbegeld trotz Tod des Arbeitnehmers den Zufluss von Arbeitslohn dar. Der Arbeitslohnbegriff schließt grundsätzlich auch die Lohnzahlung an Hinterbliebene ein. Wird Sterbegeld gewährt, handelt es sich hierbei um einen sonstigen Bezug, der nach der Jahreslohn-Steuertabelle zu besteuern ist. Auch der BFH hat die Steuerpflicht des Sterbegelds festgestellt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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