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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    (Bezahlte) Freistellung während Meisterschule

    Guten Tag!

    Mein Mandant möchte einen Mitarbeiter während den 7 Monaten Meisterschule bezahlt freistellen, damit während dieser Zeit weiterhin ein Sozialversicherungsschutz besteht. Um die Personalkosten zu reduzieren, wird überlegt, die Vergütung auf rund 650 Euro zu reduzieren. Spricht etwas gegen diese Regelung?

    Für Ihre Einschätzung danke ich.

  • 02
    RE: (Bezahlte) Freistellung während Meisterschule

    Hallo C. Volz,

    die Sozialversicherungspflicht ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig: dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses und der Zahlung von Arbeitsentgelt.
     
    Da nach Ihrer Schilderung ab Beginn der Meisterschule keine „Arbeitsleistung“ erbracht wird, die eine Zahlung von Arbeitsentgelt zur Folge hat, liegt ab diesem Zeitpunkt demzufolge kein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vor und ist demzufolge abzumelden.
     
    Die von Ihnen beabsichtigte Vergütungszahlung stellt nach unserer Einschätzung keine Arbeitsentgeltzahlung für geleistete Arbeit, sondern eine Art „Unterstützungszahlung“ dar und unterliegt demzufolge nicht der Beitragspflicht.
     
    Der Meisterschüler hat für die Zeit des Besuchs der Meisterschule den Krankenversicherungsschutz eigenständig z. B. im Rahmen einer freiwilligen Versicherung sicherzustellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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