Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Bezahlte Freistellung im Zeitraum einer externen Ausbildung

    Guten Tag,


    wir haben aktuell den Fall, dass eine Mitarbeiterin im Zeitraum von 36 Monaten unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt wird, um eine externen Fachausbildung bzw. -Weiterbildung in Vollzeit zu absolvieren.

    Nach Abschluss dieser Ausbildung wird die Mitarbeiterin ihre Tätigkeit mit der neuen Qualifikation aufnehmen.


    Unsere Frage wäre hier, ob sich im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung durch die bezahlte Freistellung im Freistellungszeitraum etwas ändert?

    Aktuell gehen wir davon aus, dass es weiterhin unverändert bei Beitragsgruppe 1111 und Personengruppe 101 bleibt und dass keine besondere DEÜV-Meldung einzureichen ist.


    Könnten Sie diesen Sachverhalt einmal überprüfen und uns zur SV-rechtlichen Beurteilung sowie der Berücksichtigung im DEÜV-Meldeverfahren eine Rückmeldung geben?


    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Bezahlte Freistellung im Zeitraum einer externen Ausbildung

    Hallo Medi_Lohn,
     
    bei einer (unwiderruflichen) Freistellung bei fortlaufender Entgeltzahlung ist der ermäßigte Beitragssatz zu erheben, sofern die Beschäftigung nach der Freistellung nicht wieder aufgenommen wird, weil der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausscheidet.
     
    Da nach Ihrer Beschreibung die Mitarbeiterin nach der neuen Qualifikation wieder ihre Tätigkeit aufnimmt, stimmen wir Ihrer Vermutung zu, dass bei der betreffenden Person der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“ unverändert bleibt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.