Sehr geehrte Damen und Herren,
ein GF kündigt und wird durch die Firma bezahlt freigestellt (08.08.-15.12.2024) Austrittsdatum 15.12.2024. Während der Freistellung zieht er nach Dänemark um. Er behält seinen Dienstwagen, die Entfernung erhöht sich dementsprechend enorm. Ist hierzu die Anwendung der Grenzgänger Regelung nach Sozialversicherung anzuwenden? Wie verhält es sich mit der Versteuerung der Entfernung zwischen Wohnort und 1.Tätigkeitsstätte? Bisher hat er 3 KM nach teilweise Pauschalversteuerung versteuert.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
VG
Nadja