Guten Tag,
Kann im Anschluss an ein bezahltes freiwilliges Praktikum (Mindestlohn, Dauer ca 3,5 Monate) ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden?
Vielen Dank für ihre Einschätzung im Voraus.
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ein Praktikumsverhältnis wird nicht auf das Beschäftigungsverbot gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG angerechnet. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich „wirklich“ um ein Praktikumsverhältnis gehandelt hat.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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