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  • 01
    Bewertung Arbeitszeit_Pausenabzug

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    betreffend der Thematik Ruhepause hätten wir eine grundlegende Fragestellung.


    Wenn 9 Std. überschritten werden sind 45 Minuten als Pause in Abzug zu bringen.


    Wird hier die reine Anwesenheitszeit (brutto) z.B. von 07:00 Uhr - 16:30 Uhr (9,5 Std.) oder die reine Arbeitszeit (netto) (9 Std,) - wo bereits 30 Min Pause abgezogen wurde- herangezogen?


    Vorab besten Dank.

  • 02
    RE: Bewertung Arbeitszeit_Pausenabzug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 4 ArbZG ist bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Ruhepause von (mindestens) 45 Minuten einzulegen. Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung. Wenn der Mitarbeiter von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr anwesend ist und in dieser Zeit bereits 30 Minuten Pause gemacht hat, beträgt die Arbeitszeit „lediglich“ genau 9 Stunden, sodass eine Pausenzeit von 30 Minuten ausreichend ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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