Liebes Expertenteam,
ein Beschäftigter tritt im Januar ein. Sein Jahresarbeitsentgelt liegt knapp unter der Versicherungspflichtgrenze. Dem Grunde nach hat er Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL).
Er legt erst im April einen Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen vor. Mit dem Arbeitgeberzuschuss zur VL wäre er insgesamt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Reicht der Anspruch auf VL um die Versicherungspflichtgrenze zu überschreiten?
- Falls nein, bis wann müsste der Antrag auf Überweisung der VL vorliegen, damit vom Beschäftigungsbeginn an Versicherungsfreiheit besteht?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!