Liebes AOK-Expertenteam,
mit einem Arbeitnehmer wurde eine Vereinbarung getroffen, dass er von Januar bis September in Teilzeit (5.000€ monatlich) und von Oktober bis Dezember in Vollzeit (10.000€ monatlich) arbeitet. Diese Vereinbarung besteht dauerhaft für mehrere Jahre.
Wie ist dies bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts und der Beurteilung der Versicherungspflicht zu berücksichtigen?
Ist in diesem Fall im Januar eine Prognose i.H.v. 12x5.000€ zu erstellen, sodass die JAEG unterschritten wird und Versicherungspflicht besteht, und ab Oktober besteht wegen der Überschreitung der JAEG keine Versicherungspflicht mehr? Oder ist aufgrund der bestehenden Vereinbarung von einem Jahresgehalt i.H.v. 75.000€ auszugehen und damit besteht keine Versicherungspflicht?
Vielen Dank im Voraus!