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  • 01
    Beurteilung SEJ-Praktikanten

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir bitten um Auskunft, wie ein SEJ-Praktikant (Sozialpädagogisches Einführungsjahr der Regens Wagner Fachakademie für Sozialpädagogik) sozialversicherungsmäßig zu beurteilen ist.

    Das SEJ beinhaltet sowohl Schulunterricht an der Fachakademie als auch Ausbildung und Anleitung in der Praktikumsstelle. Die Auszubildenden befinden sich jeweils 50 % an der Fachakademie oder in der Praxisstelle. Der Wechsel zwischen Schule und Praxis findet in einem einwöchigen Rhythmus statt.

    Die Arbeitszeit in der jeweiligen Praktikumswoche beträgt 39 Std./Woche. Die Praktikumsvergütung übersteigt die Minijobgrenze.

    Es folgt das 2. und 3. Ausbildungsjahr (FakS1 und FakS2) mit anschließenner Abschlussprüfung und im 4. Jahr das Berufspraktikum (BP). Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum staatl. anerkannten Erzieher/in erhalten die Auszubildenden die Hochschulzulassungsberechtigung.

    Wäre der Fall demnach so zu betrachten?:

    Das Praktikum stellt sich als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.

    Solche Praktikanten sind – wenn Entgelt gezahlt wird - mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ zu melden.


    Herzlichen Dank

    D. Kubitschek


     

  • 02
    RE: Beurteilung SEJ-Praktikanten

    Hallo D. Kubitschek,
     
    die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es handelt sich um eine nach landesrechtlichen Bestimmungen gestaltete schulische Aus- bzw. Weiterbildung. Sie wird in der Regel an Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufskollegs absolviert, umfasst aber auch Praktikumsphasen in betrieblichen Einrichtungen.
     
    Das in Ihrem Sachverhalt beschriebene „Sozialpädagogische Einführungsjahr“ (SEJ) der Regens Wagner Fachakademie für Sozialpädagogik ist nach unserer Einschätzung als einjähriger beruflicher Vorbildungsweg im Rahmen der Erzieherausbildung wie ein vorgeschriebenes Vorpraktikum zu beurteilen, welches grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Da ein Entgelt gezahlt wird, besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“, Personengruppenschlüssel „105“) und die abzuführenden Beiträge sind an die zuständige gesetzliche Krankenkasse zu übermitteln.
     
    Aus Gründen der Rechtsicherheit empfehlen wir Ihnen, sich eine versicherungsrechtliche Beurteilung von der zuständigen Krankenkasse durchführen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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