Bei uns ergibt sich aktuell der Fall, dass ein Mitarbeiter bis zum 30. November in Vollzeit gearbeitet hat mit ein Verdienst deutlich über de Midijobgrenze.
Ab 1. Dezember gibt es eine Vertragsänderung mit reduzierter Arbeitszeit und einem Gehalt von 660,00 Euro mtl.
Darf ich nun für das Jahr 2022 im Dezember noch auf die Midijobregelung im Dezember umstellen oder erst ab dem 1. Januar 2023?
Vielen Dank für Ihre Antwort.