Einer unserer Mitarbeiter hat Elternzeit ohne Beschäftigung in unserer vom 22. Dezember bis 21. Januar in Anspruch genommen. Ab 22. Januar hat er in unserer Firma eine Tätigkeit im Umfang von 15 Wochenstunden mit einem Verdienst für einen Monat in Höhe von 1.397 € aufgenommen. Auf Januar entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 450,65 €. Gehe ich Recht in der Annahme, dass dieser Teilbetrag als Verdienst im Übergangsbereich behandelt werden muss? Ebenso wie im Februar, wo der Verdienst auf Grund der normalen Arbeitszeit ab dem 22.02. wieder auf 1.979,00 € steigt.
Vielen Dank.