Liebes Expertenteam,
bei uns wird beabsichtigt, einen Mitarbeiter einzustellen, der nur für den Entsendezeitraum bei uns tätig sein wird (5 Monate). Er hat seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, ist aktuell in einer "Findungsphase", also ohne Beschäftigung. Er soll bei unserer Niederlassung in Frankreich eingesetzt werden (kein Grenzgänger), dort besteht allerdings auch die Weisungspflicht und das Entgelt würde von uns dorthin weiterberechnet werden. Er soll vor Ort auch eine Wohnung bezahlt bekommen. Mehr ist mir aktuell nicht bekannt.
Ich würde das Ganze so beurteilen, dass es sich nicht um eine Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung handelt (da Weiterbelastung des Entgelts, Weisungsbefugnis liegt in Frankreich etc.) und in Frankreich sowohl SV- wie auch Steuerpflicht eintritt?
Liebe Grüße
S.