Hallo Experten-Team,
bei uns steht gerade die Frage im Raum, ob ein Urlaubstag eines Werkstudenten mit einer fiktiven Stundenzahl in die Beurteilung der 20-Stunden-Grenze mit einbezogen werden muss. Die Besagte Studenten hat einen Vertrag über eine 20-Stunden-Woche und die geleisteten Stunden werden entsprechend dokumentiert. Für die besagte Woche wurden 18 tatsächlich gearbeitete Stunden erfasst und zusätzlich 2 Urlaubstage. Haben die 2 Urlaubstage Einfluss auf die Beurteilung für die 20-Stunden-Woche? M.E. nach nicht, denn die Werkstudentin hat an diesen zwei Tagen nicht tatsächlich gearbeitet. Es ist ja auch denkbar, dass an diesen zwei Urlaustagen für die Uni gelernt wurden. Was sagt ihr als Experten dazu?
Viele Grüße
A. Myrach