Expertenforum - Beurteilung 20-Stunden-Grenze Werkstudent bei Übergang vorlesungsfrei zu Vorlesungszeiten

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  • 01
    Beurteilung 20-Stunden-Grenze Werkstudent bei Übergang vorlesungsfrei zu Vorlesungszeiten

    Liebes Expertenteam,

    wie muss ich einen Werkstudenten im Bezug auf die 20-Stundengrenze beurteilen, wenn die vorlesungsfreie Zeit unter der Woche endet und er bei Betrachtung der ganzen Woche über die 20 Stunden pro Woche kommt, weil er auch nach der vorlesungsfreien Zeit noch gearbeitet hat. Wird so ein Fall besonders behandelt oder darf er auch in Summe die 20 Wochenstunden nicht überschreiten?

  • 02
    RE: Beurteilung 20-Stunden-Grenze Werkstudent bei Übergang vorlesungsfrei zu Vorlesungszeiten

    Guten Tag,
     
    für eine Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin ist wesentlich, dass das Studium im Vordergrund steht. Eine Bewertung der Verhältnisse richtet sich nach Umfang und Lage der Arbeitszeit.
    Das Werkstudentenprivileg darf der Arbeitgeber nur anwenden, wenn der oder die bei ihm beschäftigte Studierende den größeren Teil der Zeit und Arbeitskraft für das Studium aufwendet. Das Studium muss der Schwerpunkt der Arbeitsleistung und der Studentenjob darf nur eine Nebensache sein. Das heißt: Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten.
     
    In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) dagegen kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden. Maßgeblich sind die offiziellen Semesterferien der Universität oder Hochschule, an der die Studierenden eingeschrieben sind.
     
    Endet die vorlesungsfreie Zeit im Laufe der Woche, kann das Werkstudentenprivileg aus unserer Sicht beibehalten werden, wenn im „Restteil“ der Arbeitswoche die 20 Std.-Grenze nicht überschritten wird. Die erhöhte Arbeitszeit während der vorlesungsfreien Zeit wird insofern nicht als Nachteil dem Studierenden angerechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Experetnteam

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