Liebes Expertenteam,
wie muss ich einen Werkstudenten im Bezug auf die 20-Stundengrenze beurteilen, wenn die vorlesungsfreie Zeit unter der Woche endet und er bei Betrachtung der ganzen Woche über die 20 Stunden pro Woche kommt, weil er auch nach der vorlesungsfreien Zeit noch gearbeitet hat. Wird so ein Fall besonders behandelt oder darf er auch in Summe die 20 Wochenstunden nicht überschreiten?