Guten Tag,
es handelt sich um ein deutsches Unternehmen, welches eine Weihnachtsfeier durchgeführt hatte. Diese hatte in Deutschland stattgefunden.
Das Unternehmen hat auch eine spanische Tochtergesellschaft.
In der Weihnachtsfeier waren ausschließlich Arbeitnehmer aus dem deutschen Unternehmen eingeladen und anwesend.
Allerdings wurden alle Rechnungen bezüglich dieser Weihnachtsfeier auf das spanische Unternehmen ausgestellt, sodass nicht das deutsche Unternehmen sondern das spanische die Kosten getragen hat, obwohl deutsche Arbeitnehmer anwesend waren.
Ist in diesem Fall dennoch zu prüfen, ob die 110 € Freigrenze für Betriebsveranstaltungen erfüllt wurde? Oder ist hier garnicht deutsches Recht anwendbar? (Prüfung der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG)
Danke.
Freundliche Grüße