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  • 01
    Betriebsveranstaltung Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG

    Guten Tag,


    es handelt sich um ein deutsches Unternehmen, welches eine Weihnachtsfeier durchgeführt hatte. Diese hatte in Deutschland stattgefunden.

    Das Unternehmen hat auch eine spanische Tochtergesellschaft.

    In der Weihnachtsfeier waren ausschließlich Arbeitnehmer aus dem deutschen Unternehmen eingeladen und anwesend.

    Allerdings wurden alle Rechnungen bezüglich dieser Weihnachtsfeier auf das spanische Unternehmen ausgestellt, sodass nicht das deutsche Unternehmen sondern das spanische die Kosten getragen hat, obwohl deutsche Arbeitnehmer anwesend waren.

    Ist in diesem Fall dennoch zu prüfen, ob die 110 € Freigrenze für Betriebsveranstaltungen erfüllt wurde? Oder ist hier garnicht deutsches Recht anwendbar? (Prüfung der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG)


    Danke.

    Freundliche Grüße

     

  • 02
    RE: Betriebsveranstaltung Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall ist zunächst ein geldwerter Vorteil der Teilnehmer gegeben, weil/wenn die Teilnahme auf der Beschäftigung beim deutschen Arbeitgeber beruht (das spanische Unternehmen also die deutsche Belegschaft als solche eingeladen hatte, nicht z.B. als personenidentische eigene Kundschaft).


    Nach Praxis der Finanzverwaltung kann die steuerliche Erfassung auch beim deutschen Arbeitgeber erfolgen (BMF-Schreiben vom 14.10.2015 unter Ziff. 5 am Ende). Die Einhaltung des Freibetrags ist zu prüfen und der Freibetrag (sowie die Höchstzahl von 2 Veranstaltungen jährlich) bezieht sich auf das deutsche Unternehmen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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