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  • 01
    Betriebsveranstaltung mit Arbeitnehmenden und Geschäftspartnern

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    zu unserer Weihnachtsfeier 2025 wurden auch einige Geschäftspartner und 2 ehemalige Arbeitnehmer, die die Technikerschule in Vollzeit besuchen, eingeladen. Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung, es sind nur Bewirtungskosten angefallen, der Anteil pro Kopf liegt bei 70€ und bleibt somit für die eigenen Arbeitnehmenden und die eingeladenen Rentner steuer- und sozialversicherungsfrei.

    Gilt dies auch für die externen Gäste, also die Geschäftspartner und die ehemaligen Arbeitnehmer in Fortbildung?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

     

  • 02
    RE: Betriebsveranstaltung mit Arbeitnehmenden und Geschäftspartnern

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation kann zunächst für die ehemaligen Arbeitnehmer dieselben lohnsteuerlichen Regeln angewendet werden, wie bei aktiven Arbeitnehmern (BMF-Schreiben vom 14.10.2015, Bundessteuerblatt I , 832, Ziff. 3). Die Zuwendungen werden also gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG unbesteuert.


    Für die teilnehmenden Geschäftspartner gilt, dass grundsätzlich der Bewirtungsvorteil dort als Betriebseinnahme behandelt und versteuert werden müsste. Das bewirtende Unternehmen kann die Steuerzahlung allerdings pauschaliert "übernehmen" gemäß § 37b Abs. 1 und Abs. 3 EStG (Steuersatz 30 %).


    Beschränkt sich die Zuwendung auf die Bewirtungskosten (keine sonstigen Sachzuwendungen), besteht keine Verpflichtung, den Betrag als Betriebseinnahme zu erfassen und auch kein Anlass zur Pauschalbesteuerung durch den Zuwendenden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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