Sehr geehrtes Expertenteam,
zu unserer Weihnachtsfeier 2025 wurden auch einige Geschäftspartner und 2 ehemalige Arbeitnehmer, die die Technikerschule in Vollzeit besuchen, eingeladen. Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung, es sind nur Bewirtungskosten angefallen, der Anteil pro Kopf liegt bei 70€ und bleibt somit für die eigenen Arbeitnehmenden und die eingeladenen Rentner steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gilt dies auch für die externen Gäste, also die Geschäftspartner und die ehemaligen Arbeitnehmer in Fortbildung?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.