Sehr geehrte Damen und Herren,
es fand ein Sommerfest statt. 58 AN Unternehmen A und 6 AN eine Betriebes mit dem eng zusammen gearbeitet wird. Kosten pro Person 150,00 €. Es gab eine Schiffsfahrt, Kaffee und Kuchen, Abendbuffet, Musik und Tombola.
Nach nochmaliger Recherche würden wir wie folgt abrechnen wollen:
Kaffee und Kuchen und Abendbuffet Bewirtungskosten 30/70
Schiffsfahrt, Musik und Tombola Wert pro Person 25 € x 6 AN = Sachbezug § 37 b EStG.
Können Sie dieser Aufteilung zustimmen?
Vielen Dank Kluge