Sehr geehrtes Team,
ein Mandant von uns möchte sein 125-Jähriges Firmenjubiläum mit seinen Mitarbeitern und teilweise Ehepartner feiern. Es ist jetzt schon klar, dass der Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter überstiegen sein wird, so dass der Differenzbetrag mit 25% pauschaliert werden soll.
Jetzt meine Frage: Löst die Pauschalierung Beitragsfreiheit für den übersteigenden Betrag aus oder handelt es sich um einen Einmalbezug, der bei den einzelnen AN über die Gehaltsabrechnung individuell verbeitragt werden muss?
Ich habe jetzt schon so viel gelesen, dass ich ganz verwirrt bin.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückmeldung.
VG
Stefanie Klose